Unterstützen Sie uns

Sie können die Angebote für Familien in Not mit Ihrer Spende unterstützen:

  • Spenden zu einem besonderen Anlass (Hochzeit, Geburt, in einem Trauerfall,…)
  • Einmalige Spende oder Dauerauftrag
  • Schenkung, Verfassung des Testaments

Eine Spende können Sie über folgende Kontonummer der Stiftung Pro Familia durchführen

BCEE IBAN LU87 0019 7000 0700 7000

Dank Ihrer finanziellen Unterstützung kann Pro Familia Projekte zugunsten von Kindern, Jugendlichen und Familien in Not in Luxemburg weiterentwickeln. Einerseits ist die Finanzierung der Angebote durch Konventionen mit verschiedenen Ministerien ermöglicht, andererseits erlauben Spenden neue Tätigkeitsbereiche zu schaffen oder besondere Projekte zu finanzieren (Ferienkolonie, Bau eines Spielplatzes…).

Daher ist die Stiftung auf eigene Mittel angewiesen, welche hauptsächlich aus privaten Spenden oder Spenden von Betrieben und Wohltätigkeitsvereinen stammen.

 

Verpflichtung der Stiftung gegenüber den Spendern

Pro Familia verpflichtet sich Sie genau über aktuelle und zukünftige Projekte sowie die Verwendung der Spenden zu informieren. Wenn Sie es wünschen senden wir Ihnen gerne einen aktuellen Jahresbericht zu.

Die Stiftung verpflichtet sich zu einer rigorosen und transparenten Geschäftsführung.

Sie können Ihre Spende von der Steuer absetzen und erhalten einen Spendennachweis den Sie Ihrer Steuererklärung beilegen können.

Wenn Sie Fragen haben oder an weiteren Informationen interessiert sind, kontaktieren Sie uns gerne unter 51 72 72 20.

Die Stiftung Pro Familia-Eng Hëllef fir d’Famill- ist durch großherzoglichen Erlass vom 24. März 1989 als Einrichtung öffentlichen Nutzens anerkannt und kann daher Spenden entgegennehmen, die vom Spender, nach Art. 112, Paragraph 1, Nr. 3 von der Einkommenssteuer, als spezielle Ausgaben, abgesetzt werden können.

Extrait de l'art.112 de la loi précitée:« Toute personne (société ou particulier) peut déduire de son revenu imposable la somme des dons envers des établissements d'utilité publique, tels que la Fondation PRO FAMILIA, si ce cumul des dons est au moins égal à 120 euros par année d'imposition et dans la limite de 500.000 euros ou 10% du revenu imposable ».

 

 

 

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